17.02.2020

Wandscher Wilhelmshaven wird 25

Juhu, Wandscher in Wilhelmshaven wird 25! Feiern Sie mit uns.

Am 29. Februar von 10 – 18 Uhr erwartet Sie in Wilhelmshaven und Oldenburg ein wahrhaft jubiläumswürdiges Programm mit Hammer-Angeboten.

Freuen Sie sich auf:
  • preisgünstige 25-Jahre-Editionen ausgewählter Modelle aus allen Wandscher-Marken mit 0-%-Finanzierung – ohne Anzahlung (begrenzte Stückzahl; gültig, solange der Vorrat reicht)
  • 500 Euro Sofortrabatt bei Barzahlung
  • unsere Jubiläums-Verlosung mit hochwertiger, namhafter Multifunkions-Küchenmaschine als Hauptgewinn
  • die KIA Open Days mit den Premieren des neuen XCeed und Ceed SW

Auch für Essen und Trinken ist gesorgt. Kommen Sie vorbei und genießen mit uns. Wir freuen uns auf Sie.

PS: Für den 29. Februar liegt ein kleiner Appetitmacher bei – ein Gratis-Gutschein über zwei Bratwürste mit Getränken.

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
für Gewinnspiele der Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH

1. Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH, Bremer Heerstraße 400, 26135 Oldenburg, Deutschland.

2. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel am 29. Februar 2020 sind sämtliche Daten, die vom Gewinnspielformular als Pflichtfeld angegeben sind, auszufüllen. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegt ausschließlich beim Teilnehmer.

3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, welche am 29. Februar 2020 die Teilnahmekarte entgegengenommen, ausgefüllt und bei uns in den Räumlichkeiten Bremer Heerstraße 400, 26135 Oldenburg, während der Geschäftszeiten bis 18 Uhr ausgefüllt abgegeben haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH.

4. Gewinnermittlung, Gewinn & Teilnahmefrist
Das Gewinnspiel findet am 29. Februar 2020 statt. Der Gewinner des ausgelobten Preises wird unter allen Teilnehmern am gleichen Tag durch Ziehung ermittelt. Die Teilnahme ist nur am 29. Februar 2020 möglich.

5. Benachrichtigung der Gewinner / Übergabe Preis
Der Gewinn wird persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder an die bei der Teilnahme angegebene Adresse versendet. Der Gewinner des ausgelobten Preises der nicht unmittelbar anwesend ist, wird per E-Mail benachrichtigt und/oder angerufen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Werktagen ab der schriftlichen Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.

6. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und an die Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH weitergegeben werden.

Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er bei entsprechender Bestätigung auf der Teilnahmekarte zu dem Gewinnspiel auf die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit der Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH erhalten darf.

Die gesamten Datenschutz-Richtlinien der Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH können unter https://www.wandscher-gruppe.de/news/wandscher-wilhelmshaven-wird-25.html abgerufen werden.

7. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auskehrung des Gewinns. Die Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten.

Die Thomas Wandscher Autovertriebs GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Salvatorische Klausel / Geltung deutschen Rechts
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Oldenburg

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