25.08.2025

Investitionsbooster: 75 % Abschreibung für Elektrofahrzeuge ab 2025

Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Investitionsbooster neue steuerliche Anreize für Unternehmen und Selbständige beschlossen. Besonders interessant: Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, gilt eine degressive Abschreibung mit einem Anfangssatz von 75 Prozent.

Was bedeutet das konkret?

Bereits im ersten Jahr können 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Im Vergleich zur klassischen linearen Abschreibung entsteht dadurch ein erheblicher Liquiditätsvorteil für Unternehmen.

Wichtige Fakten im Überblick:

  • Keine Preisobergrenze: Die Abschreibung gilt unabhängig vom Fahrzeugpreis.
  • Firmenwagenregelung: Bei privater Nutzung kann zusätzlich die 0,25-%-Regel bis zu einem Bruttolistenpreis von 75.000 € genutzt werden.
  • Förderungen kombinierbar: BAFA-Zuschüsse oder Herstellerprämien bleiben von der Abschreibung unberührt.
  • Zeitraum entscheidend: Kauf, Lieferung und Zulassung müssen zwischen dem 30.06.2025 und dem 01.01.2028 abgeschlossen sein.

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